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BVerwG, 20.08.1979 - 1 B 256.77 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 03.08.1977 - I B 39.76
- BVerwG, 20.08.1979 - 1 B 256.77
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 18.12.1984 - 1 C 19.81
Voraussetzung - Annahme - Asylrechtsmißbrauch - Ausweisungsgrund
Der erkennende Senat setzt sich mit dieser Rechtsauffassung nicht in Widerspruch zu seinen Beschlüssen vom 20. August 1979 - BVerwG 1 B 256.77 - und vom 14. April 1980 - BVerwG 1 B 1339.79 -, Zwar hat das Oberverwaltungsgericht Berlin in einem dem vorliegenden ähnlichen Fall das Rechtsschutzinteresse des Klägers an der Aufhebung der Ausweisungsverfügung verneint und dabei auf die genannten Beschlüsse des Senats hingewiesen (Urteil vom 13. Oktober 1981 - OVG 8 B 2.81 -). - BVerwG, 18.12.1984 - 1 C 15.81
Ausländer - Ausweisung - Anfechtungsklage - Rechtsschutzbedürfnis - Anforderungen …
Der erkennende Senat setzt sich mit dieser Rechtsauffassung nicht in Widerspruch zu seinen Beschlüssen vom 20. August 1979 - BVerwG 1 B 256.77 - und vom 14. April 1980 - BVerwG 1 B 1339.79 -. - BVerwG, 21.07.1980 - 1 B 700.79
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Soweit das Berufungsgericht den Ausweisungstatbestand des § 10 Abs. 1 Nr. 6 AuslG deshalb als erfüllt angesehen hat, weil die Klägerin ihrer Pflicht, sich polizeilich anzumelden und sich gemäß § 38 Abs. 1 Satz 1 AuslG unverzüglich als Asylbewerberin zu melden, nicht nachgekommen ist, ergibt sich keine Rechtsfrage, die revisionsgerichtlicher Klärung bedürfte (vgl. Beschluß vom 20. August 1979 - BVerwG 1 B 256.77 -).